Anreise & Parken
Der Weg bis zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs beträgt ca. 200 Meter. Um einen barrierefreien Zugang zum Stadthallen-Saal zu gewährleisten, nutzen Sie bitte das Parkhaus T3. Von der Tiefgarage des Terminal 3 aus haben Sie über den Fahrstuhl einen direkten Zugang zum Stadthallen-Saal und zum Lux.
Zugang Stadthallen-Saal
Die Eingangstür ist 180 cm breit. Eine Normaltür ist vorhanden. Eine Rampe (10 % Steigung, 9 Meter lang) ermöglicht den Zugang zum Stadthallen-Foyer. An der Rampe gibt es links und rechts einen Handlauf. Die Garderobe im Untergeschoss ist über einen Fahrstuhl zugänglich. Der Rang im Stadthallen-Saal ist über einen weiteren Lift erreichbar. Rollstuhlplätze sind nur im Parkett vorhanden.
Toiletten
Behindertengerechte WCs sind mit Piktogrammen als solche gekennzeichnet. Sie befinden sich im Stadthallen-Saal gegenüber Aufgang B. Die Tür zum WC ist 120 cm breit. Die Tür öffnet elektrisch und ist von außen entriegelbar. Eine Notklingel ist vorhanden und befindet sich in 82 cm Höhe. Die Waschbeckenamatur kann per Hebelarm bedient werden. Ein Stützgriff neben dem WC ist vorhanden. Er kann links und rechts geklappt werden.
Folgender Freiraum ist um die Toilette herum gegeben:
davor: 205 x 160 cm
links: 102 x 85 cm
rechts: 82 x 85 cm
Induktionsschleifen
Besucher mit Hörgeräten können über eine Induktionsschleife den vollen Klang der Veranstaltung genießen. Der Stadthallen-Saal ist im Balkon G (linker Balkon) mit Induktionsschleifen ausgestattet.
Ticketbuchung
Für die Ticketbuchung für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung (mit Schwerbehindertenausweis) mit erforderlicher Begleitperson kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: ticketservice@c3-chemnitz.de oder wenden sich an eine Vorverkaufsstelle in Ihrer Nähe. Im Stadthallen-Saal erfolgt die Platzierung in einem zusätzlichen Bereich links und rechts vor der Bühne.
Begleitpersonen haben entweder freien Zutritt oder erhalten ein ermäßigtes Ticket. Dies variiert allerdings je Veranstaltung und wird vom Veranstalter festgelegt. Dies ist eine freiwillige Leistung. Es gibt keine rechtliche Pflicht einer Begleitperson Vergünstigungen zu gewähren.
Weitere Informationen zum Thema "Barrierefreiheit in Sachsen" finden Sie unter nachfolgendem Link: Barrierefreies Sachsen